Wettbewerbsregeln April 2025
1. EINFÜHRUNG
1.1 Dieses Gewinnspiel wird von der X²O Badkamers NV, Foreestelaan 80, 9000 GENT, veranstaltet (Unternehmensnummer: 0627.861.895), nachfolgend X²O oder Gewinnspielveranstalter genannt.
1.2 Das Gewinnspiel läuft vom 18.04.2025 bis einschließlich 21.04.2025.
1.3 Diese Gewinnspielbedingungen gelten für das X²O-Gewinnspiel, das über folgende Kanäle bekannt gegeben wird:
Auf der X²O-Website: x2o.be
Auf den Social-Media-Kanälen von X²O
1.4 Diese Gewinnspielbedingungen enthalten die Voraussetzungen und Vorschriften, die für die Teilnehmer des Gewinnspiels gelten, das X²O über seine oben stehenden Kanäle veranstaltet.
1.5 Mit seiner Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, die Gewinnspielbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und mit deren Inhalt uneingeschränkt einverstanden zu sein.
1.6 Höchstens 1 Teilnahme pro Person (1 Teilnahme pro Lieferadresse).
2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
2.1 Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit Wohnsitz in Belgien an einem (Online-)Gewinnspiel von X²O teilnehmen mit Ausnahme von Mitarbeitern aller X²O-Niederlassungen und deren Verwandten ersten Grades.
Gewinner anderer X²O-Gewinnspiele des laufenden Kalenderjahres (01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2025) dürfen nicht an diesem Gewinnspiel teilnehmen.
2.2 Minderjährige dürfen nur an einem (Online-)Gewinnspiel teilnehmen, wenn sie das ausdrückliche Einverständnis eines Elternteils oder Vormunds haben. Wenn ein(r) Minderjährige(r) an einem Gewinnspiel teilnimmt, geht X²O davon aus, dass er/sie das Einverständnis seines/ihres Elternteils oder Vormunds hat. Wenn der/die Minderjährige dieses Einverständnis nicht vorweisen kann, kann ihm/ihr jederzeit die weitere Teilnahme am Gewinnspiel untersagt oder die Zuteilung eines Preises widerrufen werden.
2.3 Eine Teilnahme ist erst dann gültig, wenn die in diesen Gewinnspielbedingungen angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
2.4 Unvollständige oder nicht korrekt registrierte Teilnahmen werden als ungültig angesehen.
2.5 Ein Teilnehmer, der mehrmals teilnimmt oder die Gewinnspielbedingungen nicht einhält, wird disqualifiziert.
3. ABLAUF DES GEWINNSPIELS
3.1 Das Gewinnspiel läuft vom 18.04.2025 bis einschließlich 21.04.2025 in Belgien, Frankreich und Deutschland.
3.2 Für eine Teilnahme am Gewinnspiel müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
Gehen Sie zu unserer Website und füllen Sie das Gewinnspielformular vollständig aus.
3.3 Die Gewinner werden spätestens zehn Werktage nach Ende des Gewinnspiels auf x2o.be bekannt gegeben.
3.4 Die Gewinner werden persönlich per E-Mail kontaktiert. Falls ein Gewinner den Preis nicht innerhalb von zehn Werktagen beansprucht, wird ein anderer Gewinner bestimmt. Der Preis kann den Gewinnern nur zugeteilt werden, wenn die oben stehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.5 Für das Ergebnis des Gewinnspiels ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ergebnisse und Entscheidungen der Veranstalter können – unabhängig vom Grund – nicht angefochten werden.
3.6 Der Preis kann nicht in bar oder als Gutschein gleich in welcher Form ausgezahlt werden.
4. PREISE
4.1 Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Preise:
Stofftier Ducky im Wert von 19 Euro (inkl. MwSt.)
Die Reihenfolge der Gewinner wird entsprechend ihren Antworten auf die zwei Gewinnspielfragen ermittelt: Frage 1: „Wie viele Ostereier hast du auf unserer Website gefunden? “ und Frage 2: „Wie viele Einsendungen werden wir für dieses Gewinnspiel erhalten? Falls mehrere Gewinner Frage 1 korrekt beantwortet haben, wird die Reihenfolge der Gewinner auf Basis ihrer Antwort auf Frage 2 ermittelt. Der Gewinner, dessen Antwort auf Frage 2 der tatsächlichen Gesamtzahl der erhaltenen gültigen Einsendungen am nächsten kommt, hat Anspruch auf den Preis.
Der Preis kann weder um- noch ausgetauscht werden.
4.2 Die Gewinner erhalten ihre Preise persönlich in einem X²O-Geschäft ihrer Wahl.
4.3 Ein am Tag der Ernennung nicht abgeholter Preis verfällt im Namen des Gewinners und geht automatisch in den Besitz des Wettbewerbsveranstalters über.
4.4 Falls wegen der oben stehenden Vorschriften ein neuer Gewinner bestimmt wird, gelten für diesen Gewinner dieselben Vorschriften. Falls der Gewinner keine gültigen Kontaktangaben gemacht hatte, steht es dem Gewinnspielveranstalter frei, einen neuen Gewinner zu bestimmen.
4.5 Der Gewinnspielveranstalter kann ein Gewinnspielprodukt aus produktionstechnischen oder inhaltlichen Gründen, aufgrund von Sicherheitsbedenken oder aus anderen zwingenden Gründen streichen oder ändern.
8. CO-VERANSTALTER
8.1 Wenn ein Gewinnspiel gemeinsam mit einer oder mehreren Parteien veranstaltet wird, sind die Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen, in denen von X²O gesprochen wird, so zu lesen, dass sowohl auf X²O als auch auf den (bzw. die) Co-Veranstalter verwiesen wird.
9. BESCHWERDEN
9.1 Beschwerden in Bezug auf dieses Gewinnspiel können schriftlich gesendet werden an X²O Badkamers NV, Gebouw Nero, Foreestelaan 80, 9000 GENT, z. H. Marketing Departement, unter deutlicher Angabe der Bezeichnung des betreffenden Gewinnspiels.
10. GELTENDES RECHT
10.1 Sofern zulässig, gilt für alle Streitigkeiten in Bezug auf das Gewinnspiel belgisches Recht.
10.2 Sofern zulässig, besitzen die Gerichte von Gent (Belgien) ausschließliche Zuständigkeit, um über Differenzen in Bezug auf Zustandekommen, Gültigkeit, Durchführung, Einhaltung und Auslegung der vorliegenden Gewinnspielbedingungen zu entscheiden.